Teil der Lösung


Intensivpflegeverband Deutschland
Teil der Lösung, nicht des Problems
Mit großer Sorge hat der IPV e.V. (Ambulanter Intensivpflegeverband Deutschland e.V.) zur Kenntnis genommen, dass in Niedersachsen ein Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen – aber auch für Intensivpflegewohngemeinschaften per Erlass ausgesprochen wurde (Runderlass vom 16.03.2020 des Sozialministeriums Niedersachsen).
Auch in Bayern sind in einzelnen Landkreisen solche generellen Aufnahmestopps ausgesprochen worden. In NRW haben vereinzelt Heimaufsichten – mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit wegen der „privaten Möblierung“ die weitere Aufnahme von Bewohnern in Wohngemeinschaften untersagt.
Zur selben Zeit werden in deutschen Krankenhäusern – in Erwartung von vielen schwer erkrankten und beatmungspflichtigen Covid-19 Patienten – die Bettenzahlen der Intensivstationen von 28.000 auf 40.000 erhöht. Diese Maßnahme ist grundsätzlich richtig, denn es werden diese und weitere Plätze unter Umständen benötigt werden.
Jetzt aber in Bereichen, in denen langzeitbeatmete Menschen fachlich gut versorgt werden könnten, diese mit einem Aufnahmeverbot zu versehen, ist schlichtweg falsch. Für die Versorgung von beatmeten Menschen, die nicht an Covid-19 leiden, müssen weiterhin Versorgungsmöglichkeiten mit allen Mitteln aufrechterhalten werden. Diese Betroffenen benötigen eine fachlich hochwertige pflegerische Unterstützung. Und diese ist in den Intensivpflegewohngemeinschaften gegeben! Nicht nur, dass die Fachkräfte der außerklinischen Intensivpflege durch die bei ihnen vorausgesetzte Berufserfahrung oder Weiterbildung in der Beatmungspflege fachlich bestens geeignet hierfür sind. Die ambulanten Wohngemeinschaften sind durch ihre strukturellen Anforderungen, wie Einzelzimmer und eine maximale Anzahl von zwölf Bewohnern, auch der geeignetste Ort, an dem diese Gruppe von besonders gefährdeten Menschen untergebracht und versorgt werden kann und sollte.
Selbstverständlich muss in einer von Covid-19 betroffenen Einrichtung, sei es nun ein Pflegeheim oder eine Wohngemeinschaft, sofort ein Aufnahmeverbot ausgesprochen werden. Aber eben nicht vorsorglich in allen Einrichtungen eines Bundelandes, eines Bezirks oder einer Stadt. Nicht auf dem Wege einer Ausnahmeregelung sollte über eine weitere Belegung der Wohngemeinschaft entschieden werden (so sieht es Niedersachsen vor), sondern der Einzelfall sollte Grund für einen Belegungsstopp sein.
Wir fordern daher alle Verantwortlichen in den Bundesländern, Landkreisen und Kommunen auf, die Leistungsangebote der außerklinischen Intensivpflege zu nutzen und zu unterstützen. Denn durch ihre Aufrechterhaltung ist sie ein (lebens-)wichtiges Glied in der Versorgung von beatmeten Menschen. Desgleichen ist zu beachten, dass nicht nur beatmete Menschen in den Intensivwohngruppen versorgt werden, sondern auch Menschen mit Hirnschädigungen oder Schädigungen des Nervensystems. Diese werden meist aus den Rehakliniken entlassen und in die Weiterversorgung der WGs verlegt. Wir sprechen auch hier von schwerstkranken Menschen, die nicht von der Laienpflege pflegerisch fachlich versorgt werden können. Bitte sehen Sie in der ambulanten Außerklinischen Intensivpflege eine Chance zur Lösung des Covid-19 Problems und der knappen klinischen Kapazitäten.
Hierzu bedarf es keiner Prämie für zusätzliche (Betten-)Kapazitäten, wie in den Krankenhäusern. Was aber dringend notwendig ist, neben der Möglichkeit zur weiteren Aufnahme von Patienten, ist eine umfassende Unterstützung bei der Beschaffung von Hygiene- und Schutzartikeln, welche genauso wie in den Krankenhäusern, zwingende Voraussetzung für den Schutz der Betroffenen und der Mitarbeiter ist.